Hier finden Sie den Flyer des Zentralverbandes des Dt.
Kraftfahrzeuggewerbe
7 Tipps : Rechte und Pflichten bei Unfallschäden. PDF-Dokument
Für individuelle Beratungen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes wenden Sie sich bitte nach Termin-Absprache an Unfallschadenkoordinator: Alfred Kemper . Wenn vorhanden, bitte mitbringen: Polizei-Unfallbogen, Versicherungsdaten ggf. Prämienrechungskopie und Kfz-Schein. Bei Wildschäden: Jagdpächterbescheinigung oder Polizeibericht “Wildschaden”.
Hier den Schaden online melden: Schadenmeldung hier 